Rede von Bürgermeister Hans Petermann, Fraktionsvorsitzender der FWV im KT BC bei Einbringung des Konzepts "Weiterentwicklung der Kreiskliniken" am 27.Oktober 2010 im Kreistag Biberach

- gehaltener Wortlaut -
(AZ. 012.13.1:KT; KT Biberach FWV - Rede Weiterentwicklung der Kreiskliniken)

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schmid,
Herr Geschäftsführer Masanek,
geschätzte Kreistagskolleginnen und –kollegen,
meine sehr verehrte Damen und Herren,

dem Landkreis Biberach war es seit seinem Bestehen und insbesondere seit der Kreisreform immer ein wichtiges Anliegen, die Kreiskrankenhäuser weiter zu entwickeln, sie den sich immer rascher verändernden Rahmenbedingungen anzupassen und sie zukunftsfähig zu erhalten. Darin waren sich der Kreistag und die Landkreisverwaltung einschließlich der jeweiligen Landräte immer einig. Uns, den Freien Wählern, ist ein großes Anliegen, dass der Landreis zum Krankenhausbereich  weiterhin steht, ihn weiterentwickelt.

Der Landkreis Biberach konnte die Kreisreform im Jahre 1972 nur deshalb überleben, weil die Stadt Laupheim und seine Nachbargemeinden sowie die Stadt und der Verwaltungsraum Riedlingen sich zu ihm bekannten. Dabei spielte auch das Krankenshauswesen und dessen Weiterentwicklung eine zentrale Rolle.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich sagte es bereits, Landkreisverwaltung und Kreistag sahen schon immer im Krankenhauswesen eine der ganz herausragenden Aufgaben des Landkreises, die er selbst bei letztlicher Verantwortung des Hauptorgans, dem Kreistag, zu erfüllen und weiterzuentwickeln hat.

Nach der Kreisreform wurde das Krankenhauswesen gründlich auf den Prüfstand gestellt. Bereits damals galt es, vernünftige Wege zu finden, zwischen der Zentralisation auf eine leistungsfähige und wirtschaftlicher zu führenden Zentralklinik in der Kreisstadt oder einem starken, modernen Haus der Regelversorgung mit möglichst vielen Ergänzungsangeboten in Biberach und von personell und technisch ausreichend ausgestatteten, wohnortnäheren Häusern der Grundversorgung in Laupheim, Ochsenhausen und Riedlingen.

Der Kreis hat sich für letzteren Mittelweg entschieden und ist damit nicht schlecht gefahren. Dies ist einer der Gründe, warum sich seither ein so gutes, verbindendes Kreisbewusstsein entwickelte, ein Zusammengehörigkeitsgefühl um das uns andere beneiden.

Zum eingeschlagenen Weg mit vier Kliniken zu stehen, wird zunehmend schwieriger. Die Gründe kennen wir und sie wurden im vorgestellten Gutachten noch klarer herausgearbeitet. Wir, die Freien Wähler, sind dankbar, dass der Kreistag sich so intensiv mit dieser Frage auseinandersetzt, sich zur Entscheidungsfindung die notwendige Zeit nimmt und Beschäftigte und Bevölkerung mit einbezieht.

Wir danken Ihnen, Herr Landrat Dr. Schmid, Ihnen Herr Geschäftsführer Masanek, Ihnen Herr Kreiskämmerer Miller und allen befassten Mitarbeitern der Verwaltung sowie den externen Fachleuten für die Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen. Wir danken auch für die Führung durch alle Krankenhäuser, die wir für unerlässlich hielten und die wichtige Eindrücke vermittelte.  

Es ist wichtig, dass wir, die Mitglieder des Kreistages, möglichst alle Fakten, aber auch die Befindlichkeit der Bevölkerung, des ausführenden Personals, der Ärzte und des Pflegepersonals kennen.

Deshalb ist es gut, wenn wir jetzt in eine breite Anhörung gehen. Allerdings müssen wir dann auch bald entscheiden und an die Umsetzung gehen.

Gestatten Sie, dass ich nochmals zurück und dann auch nach vorne blicke.

Meine Damen und Herrn,

am klaren Bekenntnis, dass der Kreis verantwortlich sein soll, änderte auch die Überführung der Krankenhäuser in eine GmbH nichts. Bisher hat noch keine Gruppe im Kreistag das gefordert, was andere Landkreise schon längst taten, nämlich die  Kliniken zu privatisieren. Ein Blick in das Land zeigt, nicht wenige Landkreise sahen und sehen in diesem Schritt die eleganteste Bewältigung der Aufgabe. Sie lassen sich dabei in besonderer Weise von Fragen der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Konkurrenzfähigkeit leiten.

Unser Kreis bewältigte, wie gesagt, bisher die Aufgabe in eigener Verantwortung, wobei es die sich verändernden Rahmenbedingungen immer schwieriger machen.

Meine Damen und Herrn,

mehrere medizinische Gründe sprechen für ein starkes, zentrales Krankenhaus in Biberach und eine gute Grundversorgung an den kleineren Krankenhäusern des Landkreises. Zu nennen sind:

1. Der medizinische Fortschritt

Er war in den letzten Jahrzehnten dramatisch. Deshalb darf es Sie nicht verwundern, dass ein vor 27 Jahren von einem renommierten Krankenhausarchitekten vorbildlich erbautes Krankenhaus heute veraltet ist. Bei Ihrem Besuch in der Biberacher Klinik haben Sie selbst gesehen, was in diesen Jahren an neuen aufwändigen Techniken eingeführt wurde. Nur wenige Beispiele: CT und MRT in der Röntgenologie, also  in der Röntgenabteilung, Ultraschall, Endoskopie, Herzkatheter und weitere Untersuchungsmethoden in der Inneren Medizin. Dieser Fortschritt kann wegen des hohen apparativen und personellen Aufwands nur an größeren Häusern etabliert, gehalten und weiterentwickelt werden. Wahrscheinlich wird er sich in Zukunft noch stürmischer fortsetzen.

Damit komme ich zum

2. Qualität

Die Qualität der medizinischen Leistungen ist heute infolge besserer Mobilität für zunehmend wichtiger als die Wohnortnähe anzusehen. Bei den wichtigen Notfällen, wie Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall fährt der Notarzt heute schon nach Biberach, da nur dort rund um die Uhr ein Herzkatheter und ein CT durchgeführt werden können. Diese aufwändigen Methoden können wohl nur an einem Haus vorgehalten und personell rund um die Uhr besetzt werden. Auch die lebensbedrohliche Mehrfachverletzung kann nur in Biberach oder gar in Häusern der Zentralversorgung in Ulm oder Ravensburg versorgt werden, da dort Teams mehrerer bzw. aller wichtigen Fachgebiete zur Verfügung stehen. Die Fahrzeiten in unserem Landkreis sind überwiegend relativ kurz, die Staus der Großstädte kennen wir in der Regel  nicht. Selbst unsere ältere Bevölkerung ist (in der Regel) meist  mobil - wichtig für ambulante Arzttermine und Krankenbesuche.

Sichergestellt werden muss die Versorgung des lebensgefährdeten Notfallpatienten im ganzen Landkreis durch ein gut funktionierendes Notarztsystem. Zurzeit wird es noch gewährleistet durch Ärzte der Krankenhaus- und niedergelassene Ärzte, die die Qualifikation Notfallmedizin erworben haben. Über 90% der Notfall-Patienten sollen nach Darstellung der Verwaltung innerhalb von 15 min in unserem Landkreis erreicht werden - im Rettungswesen ist Deutschland flächendeckend Weltspitze! Dies muss in unserem Landkreis unbedingt so bleiben. In der Hand eines zuverlässigen Notarztes wird der Patient, der eine Überlebenschance hat, den Transport überleben.

Auch die Patienten selbst entscheiden sich heute zunehmend für Qualität statt für Wohnortnähe. Vor geplanter Diagnostik und Operation erkundigen sich viele  nicht nur beim Hausarzt und bei Bekannten, sondern suchen auch  im Internet nach den Erfahrungen und Erfolgen der Ärzte sowie nach dem medizinischen Angebot und Service eines Krankenhauses. Selbst wegen vermeintlich besserer Qualität nehmen sie zum Teil weite Anfahrten in Kauf für Eingriffe, die auch an unseren Kliniken gut durchgeführt werden. Selbst Schwangere schauen sich in der Umgebung um und entscheiden sich gelegentlich gegen die nächstgelegene geburtshilfliche Abteilung. Alles Hinweise, dass Wohnortnähe nicht mehr so stark entscheidend ist.

Die Qualität am größeren Haus ist in der Regel unumstritten überlegen. Mehrere Ärzte der verschiedenen Abteilungen sind auch zu ungünstigen Zeiten anwesend. Bei fachübergreifenden schwierigen Problemen werden sie zusammenarbeiten.

Hochqualifizierte und gleichzeitig beliebte Ärzte sind begehrt, aber rar; sie bewerben sich in der Regel um Stellen an größeren Häusern. Ihre Qualifikation kommt der Abteilung, dem gesamten Haus und den Patienten zugute.

Einsätze von Chef- und Oberärzten an mehreren Kliniken bedeuten jeweils Abwesenheit für einen Teil der Patienten und somit Qualitätsverlust, außerdem Verlust von kostbarer Zeit auf der Straße.

Auch an einem größeren Haus kann eine einfühlsame und fürsorgliche Krankenpflege eine Atmosphäre schaffen, in der sich die Patienten wohl fühlen!  Nach unserer Beobachtung wird sie aber in kleineren Häusern mit deutlich mehr bekannten Gesichtern als angenehmer empfunden.

Damit komme ich zum

3. Dem Ärztemangel

Trotz steigender  Ärztezahlen beklagt nahezu ganz Deutschland einen schlimmen Ärztemangel. Gründe dafür sind: Alterung unserer Bevölkerung, somit mehr Krankheiten und damit höherer Ärztebedarf, medizinischer Fortschritt und somit mehr medizinische  Möglichkeiten und mehr Arbeitsanfall, wachsender Frauenanteil, Abwanderung des Nachwuchses ins Ausland (jährlich 2-3000, Zuwanderung 1-2000).

Der Ärztemangel wirkt sich an kleinen Krankenhäusern noch stärker aus.

Meine Damen und Herrn, da stellt sich die Frage was kann, was soll aus den kleineren Häusern werden?

Oberstes Gebot muss sein: Die Bevölkerung in unseren Städten und auf dem Lande muss weiterhin medizinisch gut versorgt werden. Die medizinische Grundversorgung muss gewährleistet  werden. Medizinischer Fortschritt, wirtschaftliche Zwänge und finanzielle Möglichkeiten  müssen in Einklang miteinander gebracht werden. Dies wird die Herausforderung für uns als Entscheidungsträger sein.

In den kleineren Häusern  sollten, ja müssen  ambulante Strukturen gestärkt werden; Praxen für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Chirurgie und Gynäkologie und Geburtshilfe, sog. Medizinische Versorgungszentren und Belegarztpraxen sollten etabliert werden. Zum Teil sind in den Häusern schon derartige Praxen etabliert. Evtl. könnte der Landkreis Bedingungen für Ärzte erleichtern, öffnen sie doch das Portal zum zentralen Haus. Auch könnte der notärztliche Dienst der Hausärzte zu ungünstigen Zeiten für eine Stationierung in den Krankenhäusern gewonnen werden, was sich an anderen Kliniken sehr bewährt hat. Auch der Bereitschaftsdienst könnte hier in Zusammenwirken mit den niedergelassenen Ärzten im Einzugsgebiet an den kleineren Häusern organisiert werden.

Schon heute findet keine komplizierte Notfallversorgung in den kleineren Häusern statt. Aufwändigere Notfallversorgung sollte über die zentrale Notaufnahme am zentralen Haus erfolgen. Intensivtherapie, an einem Ort gebündelt, erreicht höhere Qualität bei höherer Wirtschaftlichkeit, die gewaltig ist.

Meine Damen und Herren,

die Planung eines neuen Hauses benötigt 2 bis 3 Jahre, der Bau etwa 4 Jahre. Wir hätten also eine Übergangszeit von mindestens 7 Jahren – reichlich Zeit, um die kleineren Häuser allmählich mit Bedacht und Fingerspitzengefühl  den neuen Gegebenheiten anzupassen. Dabei können und müssen die sich weiter verändernden Rahmenbedingungen mit einfließen.

Wichtig ist, die Bevölkerung unseres Landkreises muss auch  in unseren kleineren  Häusern weiterhin gut versorgt werden; besonders auch die Bevölkerung aus dem dünn besiedelten ländlichen Bereich mit großen Entfernungen, wo sich zudem  ein Hausarzt nach dem anderen verabschiedet. Aus den dargestellten medizinischen Gründen – Fortschritt, Qualität und Ärztemangel - können dort aber nicht alle aufwändigen medizinischen Möglichkeiten eines modernen zentralen Krankenhauses angeboten werden; sie werden wohl einem starken zentralen Krankenhaus vorbehalten sein müssen. Viele in unserer Bevölkerung wissen das längst. 

Herr Landrat,
Herr Masanek,
verehrte Kreistagskolleginnen und –kollegen,

die Punkte, die ich nannte, beschäftigten uns seit den Klausurtagungen noch viel intensiver. Wir wissen nur zu gut, dass Größe und zentrale Einrichtungen nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile haben.

Für uns ist es in einem Flächenkreis wichtig, dass ein ausreichendes Grund­versorgungsangebot auch im Zusammenwirken mit den Allgemeinärzten wohnortnah gegeben ist.

Wir wissen auch, und das haben auch die Jahre seit der Kreisreform deutlich gezeigt, dass sich nicht alle Veränderungen über 20, 30 Jahre richtig abschätzen lassen.

Das Verhalten der Menschen ändert sich oft ganz anders als angenommen. Dies gilt auch für die Personalbereitstellung. Es muss nicht immer so bleiben, dass die jungen Menschen hauptsächlich in die Ballungsgebiete wollen, wie dies seit einigen Jahren verstärkt zu be­obachten ist. Wir hatten auch schon gegenläufige Entwicklungen.

Es muss auch nicht immer so bleiben, dass wir durch die Gestaltung der Pflegesätze und durch die Konkurrenz mit benachbarten Krankenhäusern gezwungen werden, den „Wohnkomfort“ und ich nenne es bewusst „Wohnkomfort“, ständig zu steigern. Als wir das Krankenhaus in Biberach so bauten, wie es jetzt ist, ging alles davon aus, dass die Zimmergröße und die Zuordnung der Nasszellen mindestens 50 Jahren dem Standard entspricht. Wir hatten etwas geschaffen, das für andere Vorbildcharakter hatte. Und jetzt?

Stellen Sie sich einmal vor, die Kassen würden eine derartige Ausstattung bei den Zimmern dem Entgeltsystem zugrunde legen und sagen, wenn der Patient mehr will, dann muss er entsprechend zuzahlen. Ich persönlich halte nichts für ausgeschlossen, dass der Bundesgesetzgeber irgendwann einmal auch zu derartigen Gedanken kommt und nicht immer weiter die Häuser zu einer ständigen Steigerung des „Wohnkomforts“ deshalb zwingt, weil es die Nachbarn haben.

Wir, die Freien Wähler, hatten der Klinik- und Landkreisverwaltung im Rahmen des bisher geführten Meinungsbildungsprozesses zahlreiche Fragen gestellt. Wir denken, sie und die Antworten helfen allen Kreistagsmitgliedern bei der Entscheidungsfindung weiter. Für die fundierte Beantwortung bedanken wir uns.

Meine Damen und Herren,
wir sind jetzt gespannt, was die Bevölkerung in den Regionalkonferenzen sagen wird.

Wir sind gespannt, was aus dem Kreis der Einrichtungen, die mit den Kreiskliniken eng zusammenarbeiten, also beispielsweise den betreuten Wohnungen, den mobilen Pflegediensten, den  Altenheimen und den Pflegeeinrichtungen, eingebracht wird.

Wir sind gespannt, was die Rettungsdienste sagen werden.

Wir sind gespannt, was die angedachten nichtöffentlichen Gespräche zwischen den niedergelassen Ärzten, Vertretern der jeweiligen Klinik, der Klinikverwaltung und den Kreistagsmitgliedern im Einzugsgebiet an Erkenntnissen bringen werden.

Meine Damen und Herrn,

erst nach dieser Anhörung können und wollen wir uns endgültig festlegen. Für uns ist aber klar, dass es ganz ohne kreiseigene Mittel nicht gehen wird. Krankenhäuser und die medizinische Versorgung in der Fläche sind auch Strukturpolitik.

Im Übrigen hat der Landkreis auch in der Vergangenheit für Baumaßnahmen an den Krankenhäusern immer und auch in erheblichem Maße eigene Mittel eingesetzt. Seit der Kreisreform waren dies 44 Millionen Euro.

Der Einsatz kreiseigener Mittel für Baumaßnahmen wird auch in Zukunft, egal welchen Weg wir wählen, unerlässlich sein. Spannend wird die Frage sein, ob und in welchem Umfang wir als Kreistag bereit sind, einen laufenden Betriebskostenzuschuss zu geben, um auch weiterhin im Interesse einer wohnortnahen Versorgung und auch aus Gründen der Strukturpolitik einen Betriebskostenzuschuss zu gewähren. Ganz ohne werden wir sicher nicht auskommen, die Frage wird sein, wie viel bürden wir über die Kreisumlage den Städten und Gemeinden und damit letztlich den Bürgern auf.

Werte Kolleginnen und Kollegen,

wir haben auch schon eine vage Vorstellung, wie es weitergehen könnte.

Wir würden einen Neubau in Biberach mittragen, wenn die Rahmenbedingungen dazu stimmen. Dazu gehören eindeutige Förderzusagen des Landes mit einem einigermaßen verlässlichen Finanzierungsplan für einen Neubau.

Dazu gehört auch, dass sich der Landkreis und die Stadt Biberach über den Platz für ein neues Krankenhaus und für die Verwertung des bisherigen Standortes zu akzeptablen Bedingungen einigen können.

Die Krankenhäuser in Laupheim und Riedlingen sollten als Häuser der Grundversorgung zwar einem Anpassungsprozess und einer noch engeren Zusammenarbeit mit dem starken Krankenhaus in Biberach weiterentwickelt werden. Bei Ochsenhausen sind wir gespannt, wie eine modellhafte Umgestaltung hin zu einem ärztlichen und pflegerischen Zentrum aussehen würde und ob dies zu einer Akzeptanz geführt werden könnte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

wir tragen den heutigen Beschlussantrag mit, begrüßen die angesagten Regionalkonferenzen und bitten um Durchführung der zugesagten nichtöffentlichen Gespräche mit den niedergelassenen Ärzten, den Klinikärzten und – verantwortlichen unter Zuziehung der interessierten Kreisräte an jedem Standort. In dem Beschlussantrag sollte allerdings noch möglichst der Zeitplan mit aufgenommen und bestimmt werden, dass sich im weiteren Verfahren der Aufsichtsrat und der Verwaltungs- und Finanzausschuss in gemeinsamen Sitzungen mit der Erarbeitung eines Beschlussvorschlags an den Kreistag befassen sollte.

Bis zur Grundsatzentscheidung sollte auch der Gesellschaftsvertrag geändert werden. Dabei sollten die Mitwirkungsrechte des Kreistags bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung auch im personellen Bereich gestärkt, anderseits aber die Führung des laufende Betrieb erleichtert werden.

In die umstrukturierte Gesellschaft sollte, sofern dies steuerlich geht, der Eigenbetrieb Immobilien eingebracht werden.

Wie wir bereits vor Monaten im Kreis der Fraktionsvorsitzenden bei Ihnen Herr Landrat und Herrn Masanek als Antrag eingebracht haben, plädieren wir auch dafür, in den Aufsichtsrat den Leitenden ärztlichen Direktor und zwei Mitarbeitervertreter oder –vertreterinnen aufzunehmen, wobei eines von beiden aus der Klinik Biberach und eines rollierend aus einem der kleineren Häuser kommen sollte. Bei so bedeutenden Entscheidungen sollten sie zumindest beratend ständig dabei sein.

Meine Damen und Herrn,

wir hoffen auf eine gute Entscheidungsfindung und wollen dazu unseren Beitrag leisten.

Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen.

(Rede als pdf-Download)